AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Es werden keinerlei mündliche Absprachen getroffen, nur schriftliche Verträge und Absprachen werden berücksichtigt !
Sie können Werkzeuge oder Maschinen durch Kontaktaufnahme über unsere Website, per Telefon oder direkt vor Ort mieten - hierbei bitte beachten, zuerst Kontakt zu uns aufzunehmen, da das Lager nicht immer besetzt ist !

Bei uns kann nur in Bar oder per Überweisung bezahlt werden, keine Kartenzahlung möglich.

 

Fenster-, Tür-, Rollladenbestellung

 

§ 1 Allgemeines
 
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossene Verträge über die Lieferung von Waren. Ausdrücklich erklärt der Verkäufer, nur die Lieferung von Waren anzubieten und keine darüber hinausgehende Leistung, wie z.B. Einbau, Verarbeitung etc. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Vertragsabschlüssen getroffen werden, sind in diesem Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
(3) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
(4) Alle angegebenen Bestelldaten, wie Maße, Farben und Ausführungen stehen in Verantwortung des Bestellers. Er ist selbst für die von ihm angegebenen Maße verantwortlich. Eine Beratung über die Maße durch den Verkäufer erfolgt ausdrücklich nicht. Für Messfehler übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Hier trägt das Risiko allein der Käufer.
(5) Farben, Stoffmuster sowie Folierungen können je nach Qualität des Ausgabebildschirmes abweichen und sind somit kein Reklamationsgrund.
(6) Auf Wunsch des Käufers kann der Verkäufer ihm verschiedene Montagefirmen vorschlagen. Die Beauftragung der Montagefirmen erfolgt durch den Käufer direkt und in dessen Verantwortung. Der Verkäufer übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Arbeiten der Montagefirma.
 
§ 2 Vertragsschluss
 
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch setzen des Hakens "Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese" und durch anklicken des Buttons "bestellen" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
(2) Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Hierdurch kommt noch kein Kaufvertrag zustande. Der Kaufvertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer oder spätestens der Lieferung zustande.
(3) Fehlkonfigurieren im Online-Shop durch etwaige Übertragungs,-bzw. Softwarefehler können zu Vertragsänderungen führen, welche nur in Schriftform von beiden Parteien akzeptiert werden.
 
§ 3 Preise
 
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geltend die Preise der Firma Meister-Türen
(2) Wird der in der Auftragsbestätigung angegebene Betrag nicht innerhalb 14 Tage bezahlt ist der Kaufvertrag ungültig und der Käufer hat keinerlei Ansprüche mehr auf die von ihm bestellte Ware.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BEW anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch des Käufers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
§ 4 Lieferung
 
(1) Liefertermine- oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren, in angemessenen Umfang verlängern. Dies betrifft insbesondere die nach Maßangaben und Konstruktionen sowie Farben des im Auftrag des Kunden gefertigten Teile.
(3) Meister-Türen ist zu Teillieferungen berechtigt. Für Nachlieferungen fallen keine Versandkosten an.
(4) Die Wahl der Versandart erfolgt nach preiswertestem Ermessen von Meister-Türen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
(5) Bei Lieferanschriften in der EU enthält der ausgewiesene Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer. In allen anderen Fällen ist der ausgewiesene Preis der Nettopreis ohne Mehrwertsteuer. In diesen Ländern ist der Kunde verantwortlich für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren.
(6) Gerät die Firma Meister-Türen in Verzug, so ist die Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(7) Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet die Anlieferung der Ware an die durch den Kunden angegebene Lieferadresse bis zur Ladekante des Lastkraftwagen. Das Abladen erfolgt durch den Kunden.
(8) Die gelieferte Ware kann technisch bedingt in geringem Umfang von der Darstellung im Internet abweichen, ohne dass es zu einer Gebrauchs- oder Funktionsbeeinträchtigung kommt. Gewisse, auch farbliche Abweichungen, sind zumutbar.
(9) Die angegebenen Transporstkosten gelten für mit LKW zugängliche Straßen und Wege und sind nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Zusätzliche Aufwendungen und die damit entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(10) Höhere Gewalt - Unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Aufruhr, Streik, Krieg, Brand, Energiemangel, Betriebsstörungen bei der Gesellschaft oder deren Lieferanten, Massnahmen von Behörden und Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insbesondere Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen, die verhindern, dass die Ware zum vereinbarten Termin geliefert werden kann („Höhere Gewalt“), verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Der Kunde wird auf diese Lieferverzögerung hingewiesen. Wir sind nach Anzeige des Verzögerungsgrundes jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(11) Der Versand von Ware erfolgt nur an Lieferadressen auf dem Festland. Bestellungen auf Inseln werden im Einzelfall geprüft und ggf. mit zusätzlichen Lieferkosten ausgeführt.
(12) In der Saison (März - November) kann es zu Lieferverzögerungen kommen.
(13) Für alle Bestellungen welche zwischen Donnerstag und Sonntag bei uns eingehen, kann sich die Lieferzeit um 1 Woche verlängern.
 
§ 5 Abnahme
 
(1) Der Käufer ist verpflichtet, Produkte, die nach seinen eigenen Spezifikationen angefertigt wurden, anzunehmen.
(2) Gerät der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so ist Meister-Türen nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen und Transportschäden sofort dem Spediteur anzuzeigen. Spätere Reklamationen über Beschädigungen (mit Ausnahme der Gewährleistungsansprüche) werden durch den Verkäufer nicht anerkannt.
(4) Der Käufer verpflichtet sich zum fachmännischen Einbau der gelieferten Ware. Für Mängel oder Beschädigungen, die auf unsachgemäßen Einbau zurückzuführen sind, haftet der Käufer.
 
§ 6 Widerrufsrecht
 
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail an info@meister-türen.de ) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer) oder es handelt sich um eine Maßanfertigung (z.B. bei Anfertigung von Fenstern). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
 
Meister Türen
Adam Mester
Krumbacher str. 11.
86830 Schwabmünchen
Telefon: 01522/9009119
 
§ 7 Widerrufsfolgen
 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr möglichst in der Originalverpackung zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Bitte wählen Sie die kostengünstigste Versandart. Wir erstatten Ihnen umgehend die Portokosten. Das Widerrufrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. (Maßanfertigungen)
 
§ 8 Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt
 
(1) Die Firma Meister-Türen behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist Meister-Türen berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es finden die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer Meister-Türen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für Meister-Türen vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwirbt die Meister-Türen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(4) Wird die Kaufsache mit anderen Gegenständen vermischt, so erwirbt Meister-Türen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer der Firma Meister-Türen anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
(5) Meister-Türen verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit frei zu geben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
 
§ 9 Gewährleistung
 
(1) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Informationen über eventuelle zusätzliche Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.
 
§ 10 Datenschutz
 
(1) Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes/BBSG und des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes/InKDG gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls an mit der Meister-Türen verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
(2) Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an info@meister-türen.de oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax.
(3) Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
(4) In unserem Online-Shop werden in sog. Session-Cookies Sitzungs-Identifikationsnummern gespeichert, welche dazu benutzt werden, den Inhalt Ihres Warenkorbes zu speichern. Diese Cookies werden nach dem Verlassen des Shops bzw. Beendigung Ihres Browser Programmes wieder gelöscht.

 

Mietgeräte

 

§1 Anforderungen an Mieter

- Um unsere teuren Geräte und Materialien zu schützen, können wir nur an Kunden verleihen, die uns einen Ausweis oder ein anderes gültiges deutsches Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen - mit Wohnanschrift 

- Jeder potenzielle Mieter unserer Geräte versichert über eine ausreichende Sachkenntnis zu verfügen, um eventuelle Schäden so gut es geht ausschließen zu können !     Hierbei Mindestanforderungen: 

-lesen der Bedienungsanleitung und der jeweiligen Sicherheitsvorschriften 

-keine Körperlichen und/ oder geistigen Einschränkungen zu haben die ein Arbeiten mit dem jeweiligen Gegenstand verhindern sowie die nötigen Lizenzen, Erlaubnisse etc. zu besitzen und über die ggf. nötige Schutzkleidung zu verfügen ! Auch alle Geräte nur von Eingewiesenem Personal mit den selben Anforderungen bedienen zu lassen ! 

§2 Preise beziehen sich ausschließlich auf dies

- richten sich ausschließlich an die Vermietung des jeweiligen Gegenstandes sowie dessen Benutzung nicht jedoch für Schäden, die der Umwelt, Sach oder Haftungs- Schäden jeglicher Art, ob am Werkzeug, den Geräten oder anderen Personen Fahrzeugen etc. zugefügt werden, diese müssen im Zweifel immer vom Mieter Übernommen werden

  • sind für eine Mietzeit von 24 std. (falls 3 Std) angegeben, alle Rabattierungen müssen einzeln berechnet werden 
  • auf dem Leihvertrag gelten nur für die zuvor vereinbarte und dort angegebene Mietzeit mit eventueller Rabattierung bei Langzeitmiete (ab 2. Tag), eventuelle Überziehungszeiten müssen im Nachhinein zusätzlich entrichtet werden.

§3 Mietzahlung und Verlängerungen sowie ggf. zusätzliche Kosten

Die Mietzeit ist klar deklariert und muss mit der Mietzahlung begonnen werden, Sie endet mit der im Vertrag, angegebenen Mietdauer und kann nur schriftlich vom Vermieter gestattet verlängert werden.
Sollte die Mietzeit durch den Mieter eigenständig verlängert werden, ( ohne Vorherige Zustimmung des Vermieters ) ist dies nicht gestattet und so erhöht sich der Tagessatz um zusätzliche 50 % des Normalpreises pro Tag bis zur Rückgabe (
ab 1 Std. Überziehung ! ). 

Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer ( im Leihvertrag festgehalten ), und ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters sollte das Gerät spätestens nach 48 Stunden an uns zurückgegeben werden ( natürlich mit den Verbundenen zusätzlichen Kosten ) da ansonsten die Polizei eingeschaltet wird und Strafanzeige gestellt wird ! 
§4 Verlust und Sicherung des Mietobjekts 

Im Bereich Diebstahl verweisen wir ganz klar auf den Mieter, Sobald das jeweilige Equipment/ Gerät etc. vom jeweiligen Mieter mitgenommen wird beziehungsweise unser Gelände verlässt so muss der Mieter dafür sorgen, dass das jeweilige Gerät/ Equipment auch wieder an uns zurückgegeben wird. Sollte es einem Diebstahl unterliegen, so muss der jeweilige Mieter das Gerät vollständig mit dem Neupreis ersetzen auch sollte eine Strafanzeige bei der Polizei erstellt werden. Hierbei geltende Vorschriften : 

- den vermieteten Gegenstand gegen einen Zugriff unbefugter Dritter zu sichern 

- den vermieteten Gegenstand gegen Witterungseinflüsse zu schützen 

  • auf Nachfrage dem Vermieter (Meister Türen) den Standort des Gegenstandes unverzüglich mitzuteilen, auch ist ein Einsatz des Gegenstandes ist nur im Umkreis von 50 km um den Firmen Standort vom Vermieter erlaubt.                                                                                                                               
  • Geräte und Equipment müssen zwingend, falls über Nacht gemietet, in abgeschlossenen Räumlichkeiten und trocken gelagert werden !                                                                                                                                                                                                                        

§5 Kaution hinterlegen

Zusätzlich zum errechneten Mietpreis, muss eine Kaution für das jeweilige Gerät/ Equipment in bar hinterlegt werden.
Sollte der jeweilige Mietgegenstand in vernünftig adäquatem Zustand, also nicht defekt, Sauber und gegebenenfalls aufgetankt (falls nötig) zurückgegeben werden, So erhalten Sie natürlich ihre volle Kaution nach Rückgabe zurück.
Sofern der Vermieter keine Möglichkeit hat den Mietgegenstand sofort bei Rückerhalt zu prüfen so kann die Kaution einbehalten werden bis es hierzu die Möglichkeit gibt - spätestens 2 Tage nach Rückgabe !!!
Bei Schäden wird zuerst die volle Kaution durch uns einbehalten bis der genaue Schaden geklärt ist und eventuell noch in höherer Leistung zusätzlich durch den Mieter an uns gezahlt werden muss oder bei kleineren Schäden ein Teil der Kaution im Nachhinein erstattet werden kann. Bei nicht klaren Schäden Kann ein Gutachter durch uns beauftragt werden, dessen Kosten werden allerdings in diesem Fall vom Mieter und Vermieter in gleichen Teilen gezahlt.

§6 Reservierungen und dadurch entstehende Rechte und Pflichten

Hierzu benötigen wir einen vorher ausgefüllten Vertrag, und eine Reservierungsgebühr damit verbindlich reserviert wird.Sollte wetterbedingt bei Geräten oder Equipment storniert werden so kann ein neuer Termin ( 1 malig ) mit uns vereinbart werden, zudem dann die Reservierung abgeschlossen wird. 

Sollte jedoch aus anderen Gründen oder auch wetterbedingt komplett storniert werden so verbleibt die zuvor getätigte Reservierungsgebühr in Höhe von max 50 % eines Tagessatzes des jeweiligen Gerätes oder Equipment bei uns.
Jegliche Stornierung muss zwingend, mindestens 2 Stunden vor der geplanten Abholtzeit oder Lieferung bei uns eingehen, wichtig : in schriftlicher Form ! da ansonsten die Höhe eines kompletten Tagessatz es bei uns verbleibt.                                                                                                                                                                                

§7 Verhalten und Haftung bei Schäden

- Es wird keinerlei Sachmängelhaftung für Geräte und/ oder damit entehenden sowie bereits entstandene Schäden wie z.B. an Hausleitungen Strom/ Gas/ Wasser etc. Oder an jeglichem anderem … ( alles ! ) durch uns übernommenen ! 

  • Geräte müssen stets beaufsichtigt und begutachtet werden - durch den Mieter ( Aufsichtspflicht beachten)
  • alle Schäden am jeweiligen Mietgegenstand müssen direkt und unverzüglich dem Vermieter angezeigt werden - nicht weiterarbeiten !!! - Da sonst nicht mehr anfängliche Mängel geltend gemacht werden können 
  • Schäden die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind ( im Zweifelsfall muss dies durch Sachgutachter geklärt werden - dieser muss dann von beiden Seiten in gleichen Teilen übernommen werden - die Auswahl und wird vom Vermieter gemacht !) werden immer vom Mieter übernommen - und müssen sofort beglichen werden
  • auch Transportschäden, egal ob mit unseren Anhängern oder mit ihren eigenen Fahrzeugen/ Anhängern (sofern wir den Transport nicht übernehmen) werden vom Vermieter nicht übernommen !

 

§8 Verbrauchsmaterialien

Jeder fehlende Liter Diesel / normal Benzin wird mit 2 € in Rechnung gestellt. Gemische ( 3 € pro Liter ) müssen bei uns erworben werden - nicht selber mischen ! Materialien wie Schleifpapier, Schleifscheiben usw. können mit der gemieteten Maschine oder dem Werkzeug erworben werden. Unbenutzte Materialien/ungeöffnete Verpackungen können zurückgegeben werden. Sie erhalten dann den Miet- / Kaufpreis zurück, - dies gilt nur fürs Material.

§9 Lieferungen/ Abholungen 

Gegen eine gebühr können alle Mietgegenstände geliefert, sowie auch abgeholt werden, 

Normaler Transport : 20 € bis 20 km - 1 Strecke - je weiterer km 1,50 € zusätzlich ( PKW Kofferraum / max 60 kg )                                                                                  

Erweiterter Transport : 20 € bis 20 km - 1 Strecke - je weiterer km 1,50 € zusätzlich ( Anhänger / Max 130 kg )                                                                                  

Maschinen Transport : 30 € bis 5 km - 1 Strecke - je weiterer km 2 € zusätzlich ( Bagger etc. )                                                                                                                        
Alle Transportpreise Beziehen sich ausschließlich auf die Lieferung oder die Abholung

§10 Verschleiß/ Wartung

Die Kosten für den Verschleiß von z. B. Diamantbohrern sowie Bohrkronen berechnen wir anhand einer Tabelle ( diese finden Sie unten - Webseite - oder auf Nachfrage erhältlich ) Schleifteller und Diamantscheiben etc. steht meist in der jeweiligen Gerätebeschreibung - muss ansonsten bitte angefragt werden. 

§11 Geräte/ Werkzeuge Reinigung 

Da alle ausgegebenen Geräte: funktionstüchtig, sauber und aufgetankt sind, erwarten wir diese auch so wieder zurück.
Wenn das nicht der Fall ist, werden zusätzlich zum Mietpreis Reinigungsgebühren fällig ( je nach Gerät und nach stärke der Verschmutzung ). Diese Kosten muss der jeweilige Mieter Übernehmen und direkt bei uns entrichten. 

Es gibt für manche Geräte bei und sehr sehr wichtige Dokumentationen / bzw. Nachweis Vorschriften des Reinigen :
Bei allen Spritzgeräten oder anderen Komplexen innenliegenden Verschmutzungen sind diese Reinigungspauschalen besonders hoch, können sogar bis hin zum Defekt oder einer erheblichen Wertminderung führen.
Hüpfburgen/ Partyzelte :- müssen gereinigt, ggf. Abgesaugt (bei Hüpfburgen) und trocken zurückgegeben werden, zusätzlich muss dies mit Fotos und mind. einem Video dokumentiert werden und an uns vor Abgabe oder vor Ort bei der Rückgabe gesendet werden. Sollte dies nicht gemacht worden sein oder eines der vorliegen Fälle nicht korrekt durchgeführt worden sein, eventuell nass etc. so werden zwischen 10€ und 150€ Reinigungspauschale (je nach Gerät - steht in der jeweiligen Gerätebeschreibung auf unserer Webseite - www.meister-türen.de ) einbehalten. 

§12 Mietdauer Tarife 

Gilt ausschließlich bei Vertragsbeginn und wird auf dem Leihvertrag festgehalten, im Nachhinein ist bei einer Verlängerung nicht mehr die Möglichkeit gegeben eine Rabattierung zu bekommen. - Jeder Rabatt wird im Einzelfall entschieden und richtet sich nach dem Quartal, dem jew. Gerät, der Auslastung und anderen verschiedenen Faktoren - Kann daher stark variieren ! 

Eine Verlängerung bedeutet immer, ( Bei Zustimmung des Vermieters ) mindestens den Normalpreis pro Tag ! 

Bei Geräten mit Betriebsstundenzählern werden die Betriebsstunden vorher und nachher genau abgelesen. - Wie viele Betriebsstunden für die Mietzeit gewährt werden wird im Leihvertrag festgehalten. 

Sollten die Geräte über die gemietete Nutzung der Betriebsstunden hinaus sein, So wird der Anteil im Nachhinein berechnet und muss zusätzlich entrichtet werden.